
Nach Ansicht des BGL verstößt
die Erhöhung in Deutschland gegen die europäische Wegekostenrichtlinie.
Kalkulatorische Kosten verteuern die Infrastruktur über das
zu- gelassene Maß. So wird beispielsweise in der Wegekostenrechnung
die Fiktion von Wiederbeschaffungswerten zugrunde gelegt. Dies führt
unter anderem dazu, dass 307 Mrd. Euro durch das Transportgewerbe
für Infrastrukturinvestitionen verzinst werden müssen,
obwohl der Bund historisch gesehen nur 190 Milliarden Euro an Bruttoinvestitionen
in die Bundesstraßen getätigt hat.

Weitere Kalkulationsansätze
der „unab- hängigen Wegekostengutachter“ sind eben-
falls strittig im Verhältnis zum Europäischen Recht. Ein
Gutachten soll hierüber Klarheit schaffen.

Über die weitere Entwicklung
werden wir Sie hier informieren.